Inhalt » Archiv » Ausgabe 01/2005 » Die Berücksichtigung des Bodens in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der Freien und Hansestadt Hamburg

Die Berücksichtigung des Bodens in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der Freien und Hansestadt Hamburg

Um Boden gemäß den bodenschutzrechtlichen Anforderungen zukünftig funktionsbezogen in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung berücksichtigen zu können, wurden im Auftrag der Umweltbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg mehrere Projekte durchgeführt. Ausgehend von einer Machbarkeitsstudie, d. h. der Klärung des grundsätzlichen Vorgehens und der Möglichkeiten in Hamburg, wurden bereits ausgeführte Vorhaben und die damit verbundenen Eingriffe in den Boden ausgewertet und eine Entsiegelung von ehemaligen Gewerbeflächen als Praxisbeispiel vorbereitet. Im Ergebnis zeigt sich, dass die erforderliche funktionsbezogene Berücksichtigung des Bodens in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in Hamburg möglich ist, deren praktische Durchführung aber noch einiger vorbereitender Arbeitsschritte und Festlegungen bedarf.

Seiten 17 - 22

Zitierfähig mit Smartlink: http://www.BODENSCHUTZdigital.de/ZBOS.01.2005.017

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