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Vorschlag zur Ableitung von Bodenwerten für die Beurteilung von Boden schadverdichtungen gemäß den Vorgaben des Bundes-Bodenschutzgesetzes
Für die Einschätzung, ob eine Verdichtung als schädlich im Sinne des § 2 Abs. 3 BBodSchG einzustufen ist, benötigt der Vollzug eine Methodik, die sowohl für die Fragen der § 7 und 17 des BBodSchG als auch des §12 der BBodSchV (2) bundesweit abgestimmt und einheitlich anzuwenden ist. Eine nicht abgestimmte Methodik zur Ermittlung einer schädlichen Bodenveränderung im Sinne des Gesetzes steht nicht in Einklang mit den Vorgaben und Zielen des BBodSchG. Variieren können nur die Maßnahmen des Vollzuges und zwar zwischen Beratung (Landwirtschaft/§17) oder Sanierung (sonstige Fälle einer Verdichtung/§12). Mit diesem Beitrag wird ein Verfahren zur Ableitung von Bodenwerten vorgestellt.
- Schlüsselwörter: Bodenverdichtung, Bodenschadverdichtung, Lagerungskurven, Bodenfunktionen, Ableitung von Bodenwerten, BBodSchG, BBodSchV, Vorsorgewert, Prüfwert, Maßnahmenwert.
Seiten 44 - 53
Zitierfähig mit Smartlink: http://www.BODENSCHUTZdigital.de/ZBOS.02.2004.044
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