Schon lange ist der Zugriff auf Böden als Teil des Naturhaushaltes mit der naturschutzrechtlichen bzw. baurechtlichen Eingriffs-/ Ausgleichsregelung bewehrt. Doch in der Praxis spielte dieses zentrale Umweltmedium neben dem „grünen“ Naturschutz (Flora und Fauna) eine weit untergeordnete Rolle. Diesem Defizit soll durch eine handhabbare, transparente und im wahrsten Sinne des Wortes berechenbare Methode begegnet werden. Die baden-württembergische Arbeitshilfe „Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“ verhilft erstmals dem Umweltmedium Boden als Teil des Naturhaushaltes in der Bewertung naturschutzrechtlicher Eingriffe zu seinem ihm gebührenden Platz. Auf der Grundlage einer funktionalen Bewertung der Leistungsfähigkeit von Böden ermöglicht die Arbeitshilfe die klare Benennung von Verlusten durch Eingriffe in Böden und schlägt Kompensationsmaßnahmen vor, die tatsächlich Bodenfunktionsverluste ausgleichen können. Durch die klare Benennung dessen, was durch den Bodenverbrauch verloren geht, kann diese Methode da rüber hinaus bei der Eindämmung des Flächenverbrauchs und der Flächensteuerung helfen, indem sie einen Anreiz gibt, wertvollere Böden stärker zu schützen. Da ein vollständiger Ausgleich oder Ersatz von Bodenverlusten durch schutzgutbezogene Maßnahmen nur bedingt möglich ist, sind neue, auch unkonventionelle Ideen für Maßnahmen zum Ausgleich des nicht vermehrbaren Bodens zu diskutieren.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7741.2007.03.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7741 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-08-20 |
Seiten 60 - 64
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